Wir bearbeiten nur Anfragen mit Angabe aller Kontaktdaten, es erfolgt keine Bearbeitung bei fehlenden Angaben.
Zum Kauf steht ein erschlossenes und unbebautes Grundstück mit positiver Bauvoranfrage, gültig bis 13.05.2022
Eine Bebauung kann gem. § 34 BauGB erfolgen.
Im Baulastenregister finden sich keine Eintragungen.
Alle Medien liegen an- bzw. auf oder vor dem Grundstück an.
Eine Anfrage, ob eine spätere Nutzung des entstehenden Gebäudes als Ferienobjekt nutzbar ist, wurden nicht gestellt. Insofern kann man heute nur davon ausgehen, dass aufgrund der vielfältigen Nutzungen von Häusern in der Umgebung als Ferienobjekte, auch hier keine Ablehnung erfolgen würde.
Für ernsthafte Interessenten, die glaubhaft beschreiben wie sie den Kp bezahlen wollen, stehen wir für eine Besichtigung, ggf. mit eine 360° Besichtigungstour, gern zur Verfügung.